Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieber Reisegast, bitte schenke diesen Reisebedingungen Deine Aufmerksamkeit, denn Du sollst wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verpflichtungen Du uns gegenüber eingehst. Mit Deiner Buchung erkennst Du diese Bedingungen an, die die Vorschriften des Reisevertragsrechtes in den §§ 651 a - m BGB ergänzen.
I. 1. Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung oder der Anmeldung über Internet/Email bietest Du uns den Abschluss des Reisevertrages für 2 Wochen verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung unter den Bedingungen zustande, dass Du unseren Reisebedingungen nicht widersprichst. Weicht unsere Reisebestätigung von dem Inhalt Deiner Anmeldung ab, so ist dies ein neues Vertragsangebot, an das wir 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind und das Du auch innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kannst.
2. Reisebüros treten nur als Vermittler des Reisevertrages zwischen Dir und uns auf. Die Reisebüros sind nicht ermächtigt, den Inhalt des Angebots von Epooly abzuändern oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
II. Zahlung d. Reisepreises/Anzahlung
1. Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 50 % pro Reiseteilnehmer sowie die Kosten für eine Reiseversicherung in voller Höhe, falls abgeschlossen, fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung fällig. Zahlungen per Kreditkarten Mastercard und Visa sind NICHT möglich!
2. Wenn die Anzahlung oder der Restbetrag nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies uns nach einer Mahnung zum Rücktritt vom Reisevertrag und Schadensersatz in Höhe der pauschalen Rücktrittsgebühren nach V. 1.
III. Unsere vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Homepage sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Widersprüchen zwischen Leistungsbeschreibungen in einem Reiseprospekt und einer Sonderausschreibung gelten nur die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, wenn der Reisekunde zum ermäßigten Reisepreis der Sonderausschreibung bucht. Die im Internet enthaltenen Angaben sind grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind.
V. Preisänderungen
1. Epooly Ltd. ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar nach Vertragsabschluss die nachfolgenden Preisbestandteile aufgrund Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Epooly nicht zu vertreten sind: Devisen- Wechselkurse; Beförderungstarife und Preise (insbesondere wegen Ölpreisverteuerung); behördliche Gebühren und Abgaben wie z. B. Hafen- und Flughafengebühren. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
2. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung in Ziffer IV.1. genannten Preisbestandteile und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht. Epooly ist verpflichtet, Euch auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhungen zu belegen.
3. Epooly hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung spätestens 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Ab dem 20. Tag ist die Erhöhung nicht mehr möglich. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so seid ihr berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Ihr seid verpflichtet, den Rücktritt und das Recht auf eine Ersatzreise unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber der – Epooly Ltd. - geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
VI. Rücktritt vor Reisebeginn/Umbuchung 1. Bei Rücktritt vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann Epooly anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich gegenüber dem Reiseverstanstalter anzuzeigen.
Für alle Reisen bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 %.
Ab dem 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25 %.
Ab dem 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 40 %.
Ab dem 14. - 7. Tag vor Reisebeginn 50 %.
Ab dem 6. Tag 60 %.
Ab 2. Tag vor Reisebeginn 80 %.
Nichtantritt der Reise (NO-SHOW) 95 %
Die Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Stichtag für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Epooly Ltd. Euer Recht, nachzuweisen, dass Epooly kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geltend gemacht Pauschale entstanden ist, bleibt unberührt.
2. Für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reisebeginn berechnen wir eine Umbuchungsgebühr von 40 € oder die tatsächlich entstandenen Mehrkosten. Spätere Umbuchungen behandeln wir wie einen Rücktritt (Storno) mit Neuanmeldung. Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungs-bedingungen übernehmen.
3. Bis Reisebeginn könnt Ihr verlangen, dass eine Ersatzperson in Eure Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, soweit dies technisch-organisatorisch für uns durchführbar ist. Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen und ihrer Teilnahme dürften keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, sonst können wir widersprechen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haftet diese und Ihr als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von 40 € verlangen.
VII. Wir können bis zum 14. Tag vor Reisebeginn die Reise absagen, wenn die auf der Homepage oder sonstigen die Reiseausschreibung betreffenden Unterlagen festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ihr könnt dann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Ihr habt dieses Recht uns gegenüber unverzüglich nach Zugang der Abgabeerklärung geltend zu machen. Macht Ihr von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, erhaltet Ihr den gezahlten Betrag unverzüglich zurück. Gegen einen Aufpreis, den Ihr akzeptieren könnt, können wir die Reise trotzdem durchführen.
VIII. Versicherungen
Wir empfehlen die Buchung folgender Versicherungen: Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäck-, Reisehaftpflicht u. Reisekrankenversicherung mit Ambulanzflug aus dem Ausland.
IX. Haftungsbeschränkungen des Reiseveranstalters 1. Die vertragliche Haftung von Epooly Ltd. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt oder Epooly für einen Euch entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Die Haftung von Epooly auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf 37.500 € pro Teilnehmer und Reise beschränkt, für Sachschäden bis 2.000 € haftet Epooly Ltd. unbeschränkt. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, wie das Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung des Luftverkehrs oder das Seerecht, gelten auch zu unseren Gunsten.
X. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise 1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, habt ihr nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn ihr es nicht schuldhaft unterlasst, den aufgetretenen Mangel während der Reise der Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Epooly Ltd. kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir empfehlen, Ansprüche in eigenem Interesse schriftlich geltend zu machen. 2. Ihr seid gesetzlich verpflichtet, alle zumutbaren Schritte zu unternehmen, um den Schaden gering zu halten.
3. Leistet Epooly nicht innerhalb einer von Euch bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so könnt Ihr selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Epooly die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe durch ein bei Euch vorliegendes besonderes Interesse geboten ist.
XI. Anspruchstellung; Ausschlussfrist; Verjährung
1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen müsst Ihr innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Epooly (Adresse siehe unten) gegenüber geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Ihr ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert seid.
2. Eure in Ziffer 1. bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. Sind solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Epooly oder deren Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
3. Eine Abtretung von Ansprüchen, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen.
XII. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen 1. Wir unterrichten Euch vor Vertragsschluss über die notwendigen Pass- und Visumserfordernisse für deutsche Staatsbürger sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2. Ihr solltet Euch über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren, ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
3. Für die Beschaffung der Reisedokumente seid Ihr grundsätzlich alleine verantwortlich, sofern wir uns nicht ausdrücklich zur Beschaffung dieser Reisedokumente verpflichtet haben. Sollte trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelnen Länder nicht eingehalten werden, so dass deshalb die Reise nicht angetreten werden kann, sind wir berechtigt, Euch mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten.
XIII. Unwirksamkeit und Gerichtsstand, Gültigkeit der Angaben im Internet
1. Die Unwirksamkeit einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
2. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte. 3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Vollkaufleute ist unser Firmensitz. Für Klagen von Epooly gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Firmensitz maßgebend: Epooly Ltd. - 483 Green Lanes - N13 4BS London/England. Stand: März 2009

Aktualisiert ( Donnerstag, den 05. November 2009 um 17:42 Uhr )